Vorsorgevertrag

1. Folgende Leistungen können Sie im Vorsorgevertrag mit dem Friedhofsgärtner Ihres Vertrauens schriftlich vereinbaren:

  • Gärtnerische Anlage der Grabstätte
  • Laufende gärtnerische Betreuung (wie: Säubern, Gießen)
  • Jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
  • Grabschmuck zu besonderen Anlässen
  • Erneuerung nach Einsenkung und weiteren Bestattungen
  • Erneuerung einer Dauerbepflanzung in zu vereinbarenden Abständen

2. Die Kosten für die gesamte Laufzeit des Vertrages werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Die Berechnung erfolgt nach den Preisverhältnissen bei Vertragsabschluss. Dazu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 5% der Vertragssumme.

3. Die Zahlung erfolgt an die TBF, die die Vertragssumme treuhändlerisch verwaltet.

4. Die TBF legt die Vertragssumme so sicher und rentabel wie möglich an. Die Zinsen des Kapitals werden in der Regel dem einzelnen Vertrag gutgeschrieben.

5. Diese Gutschriften (Zinsen und Zinseszinsen) werden zum Ausgleich der laufenden Geldentwertung verwendet, so dass, wenn kein außergewöhnlicher Währungseinbruch erfolgt, die volle Leistung über die ganze Dauer der Vertragszeit erbracht werden kann.

6. Die TBF übernimmt die Überwachung und Qualitätskontrolle der Leistungen des Friedhofsgärtners.

7. Nicht übernommen wird die Sicherung des Grabmals, zur Behebung von Schäden am Grabzubehör (Einfassung, Grabmahl usw.)